BEITRAGSORDNUNG
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Mitgliedsbeiträge. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Mitgliedsbeitrag
Der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag in Höhe von derzeit 24,00 Euro, 48,00 Euro oder 72,00 Euro kann vom Mitglied des Vereins frei bestimmt werden. Der Mitgliedsbeitrag wird ggf. durch Einzugsermächtigung zum 01.02. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge werden bei Austritt, Tod, Auflösung bei juristischen Personen oder Ausschluss nicht erstattet.
§ 4 Gebühren
Die Beitragserhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
§ 5 Vereinskonto
Kontoinhaber: Art & Wiese e.V.
IBAN: DE50 4306 0967 1274 6387 00
BIC: GENODEM1GLS
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 6 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben bis zum 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich.